Verein
Die 'Bürgerliste Techelsberg' ist eine gemeinnützige Organisation auf Vereinsbasis. Ihr Tätigkeitsgebiet
erstreckt sich auf die Gemeinde Techelsberg am Wörther See. Der Vereinszweck besteht in der
Öffentlichkeitsarbeit in politischen, sozialen und gesellschaftlichen Belangen zum Wohle der
GemeindebürgerInnen.
Die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und die Mitglieder versehen ihre Aufgaben ehrenamtlich
und unentgeltlich, sodass auch die sogenannten 'Sitzungsgelder' (Entgelt für Gemeinderäte) der durch
die Bürgerliste gestellten GemeinderätInnen in den Verein und nicht in die persönliche Privatkasse
fließen.
Da die Bürgerliste Techelsberg nicht wie andere politische Fraktionen wie ÖVP, SPÖ und BZÖ, die
auch landesweit tätig sind, ihre finanziellen Mittel vom Staat Österreich bezieht, werden die für die
politische Arbeit notwendigen materiellen Mittel ausschließlich durch Veranstaltungen, Spenden sowie
(freiwillig) durch die Sitzungsgelder der BLT-Gemeinderäte aufgebracht.
Die ordentliche Mitgliedschaft in der Bürgerliste können sowohl natürliche als auch juristische
Personen beantragen, sie ist für jedes Mitglied kostenfrei. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann mündlich
oder schriftlich erfolgen.
Andererseits kann die Mitgliedschaft jederzeit gelöst werden.
Jedes Mitglied ist berechtigt
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An allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
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Das Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben.
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Vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
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Vom Vorstand in der Generalversammlung über die Vereinsgebarung informiert zu werden.
Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung
verlangen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet
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Die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern.
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Alles das Ansehen und den Zweck des Vereins Schädigende zu unterlassen.
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Die Vereinsstatuten und Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die RechnungsprüferInnen und
das Schiedsgericht.
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Eine Außerordentliche Generalversammlung
kann binnen 4 Wochen einberufen werden. Zur Generalversammlung werden alle Mitglieder
mindestens zwei Wochen im Vorhinein eingeladen.
Wollen Sie mitmachen?
Haben Sie sich schon einmal gedacht, dass es in unserer Gemeinde Dinge gibt, die man ändern
sollte? Oder haben Sie Ideen, um das Leben in unserer Gemeinde noch zu verbessern? Vielleicht
haben Sie auch einfach einige Tipps für uns, wie die Bürgerliste Techelsberg ihre Arbeit gestalten
sollte. Wie auch immer - wenn Sie Interesse an der Mitarbeit bei der Bürgerliste Techelsberg haben,
können Sie sich entscheiden, ob Sie sich als unterstützendes Mitglied einbringen wollen oder als
aktives Mitglied mit uns Projekte erarbeiten oder sich zu Wahlen aufstellen lassen möchten.
Wenn Sie in unserem Verein mitwirken wollen, so können Sie uns gerne kontaktieren, wir freuen uns
auf eine gute Zusammenarbeit.
Bitte bedenken Sie: Wir sind keine politische Fraktion, hinter der ein eigenes ideologisches Weltbild
steckt. Uns verbindet einzig und allein der Wunsch, unsere Gemeinde noch lebenswerter zu gestalten.